Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind staatlich beliehene Freiberufler mit Beurkundungsrecht für Tatbestände, die am Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt werden.

In Berlin wirken ÖbVI als Vermessungsstellen an der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in der Landesvermessung, im Liegenschaftskataster und für Zwecke der Raumplanung und der städtebaulichen Entwicklung mit; daneben können sie beratend und gutachterlich tätig sein.

Als freiberufliche Berater, Sachverständige und Dienstleister stehen wir darüber hinaus unseren Auftraggebern für individuelle Problemlösungen in allen Grundstücksagelegenheiten sowie bei bau- und planungsrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. In allen Tätigkeiten sind die ÖbVI zur Eigenverantwortlichkeit, zur Gewissenhaftigkeit und zur Unabhängigkeit verpflichtet. Aufsichtsbehörde ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung; außerhalb der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten besteht zusätzlich eine Aufsicht durch die Baukammer Berlin.