Kosten

Alle öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten wie

  • Bildung neuer Grenzen
  • Grenzherstellung und Abmarkung
  • Lageplanerstellung als Bauvorlage
  • Von der Bauaufsichtsbehörde geforderte Absteckungen (Feinabsteckung)
  • Kontrollvermessung baul. Anlagen mit Bescheinigungen
  • Gebäudevermessung zur Fortführung des Katasters

sind nach der geltenden (ÖbVI -Vergütungsordnung) abzurechnen.

Alle anderen Tätigkeiten werden in der Regel nach Aufwand abgerechnet und individuell vereinbart.
Die Höhe der tatsächlichen Kosten bei öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten richtet sich nach dem endgültigen Leistungsumfang und kann daher erst nach Beendigung der Vermessungsarbeiten konkretisiert werden. Dennoch können wir bei der Erstellung von Kostenschätzungen den tatsächlich zu erwartenden Kosten sehr nahe kommen, wenn Sie uns möglichst genaue Daten übermitteln. Maßgebliche Parameter sind die Grenzlängen des Grundstückes und die Geschossfläche vorhandener und geplanter Gebäude.
Treten Sie mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne und erstellen kostenfrei und unverbindlich eine Kostenschätzung. Für die Anforderung einer Kostenschätzung können Sie auch folgenden Vordruck benutzen.

Anforderung einer Kostenschätzung