Öffentlich-rechtliche Vermessung im Land Berlin
Dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) sind aufgrund seiner „Öffentlichen Bestellung“ hoheitliche Aufgaben übertragen. Wir beurkunden im Land Berlin Tatsachen an Immobilien, der Notar beurkundet Verträge. Gemeinsam sorgen wir für die Sicherung von Grundeigentum. Die Vermessungsergebnisse nehmen am öffentlichen Glauben des Grundbuches teil und unterliegen hohen qualitativen Anforderungen.
Wir beraten und begleiten Sie bei der
- Bildung neuer Grenzen (Teilungsvermessung)
Erstellung der Fortführungsunterlagen zur Bildung neuer Grenzen - Grenzherstellung und Abmarkung
Herstellung bestehender Grenzen nach dem Liegenschaftskataster, Abmarkung von Grenzpunkten bestehender Grenzen - Erstellung amtlicher Lagepläne
- zum Bauantrag mit Eintragung geplanter Bauvorhaben gemäß Bauvorlagenverordnung mit Eintragung von Abstandsflächen und Erstellung der Nutzungsberechnung
- zur Baulasteneintragung oder als Teilungsentwurf - Absteckung baulicher Anlagen
von der Bauaufsicht geforderte Absteckung zur Bauausführung (Feinabsteckung) - Kontrollvermessung baulicher Anlagen
vermessungstechnische Kontrolle der ordnungsgemäßen Errichtung baulicher Anlagen hinsichtlich der Lage und der Höhe, gegebenenfalls mit Erstellung eines Attestes - Bescheinigungen
Lage- und Höhenattest - Kontrollvermessung baurechtlicher Linien
Hoheitliche Leistungen werden nach der geltenden ÖbVI-Vergütungsordnung abgerechnet.
