Öffentlich-rechtliche Vermessung im Land Berlin

Dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) sind aufgrund seiner „Öffentlichen Bestellung“ hoheitliche Aufgaben übertragen. Wir beurkunden im Land Berlin Tatsachen an Immobilien, der Notar beurkundet Verträge. Gemeinsam sorgen wir für die Sicherung von Grundeigentum. Die Vermessungsergebnisse nehmen am öffentlichen Glauben des Grundbuches teil und unterliegen hohen qualitativen Anforderungen.

Wir beraten und begleiten Sie bei der

  • Bildung neuer Grenzen (Teilungsvermessung)
    Erstellung der Fortführungsunterlagen zur Bildung neuer Grenzen
  • Grenzherstellung und Abmarkung
    Herstellung bestehender Grenzen nach dem Liegenschaftskataster, Abmarkung von Grenzpunkten bestehender Grenzen
  • Erstellung amtlicher Lagepläne
    - zum Bauantrag mit Eintragung geplanter Bauvorhaben gemäß Bauvorlagenverordnung mit Eintragung von Abstandsflächen und Erstellung der Nutzungsberechnung
    - zur Baulasteneintragung  oder als Teilungsentwurf
  • Absteckung baulicher Anlagen
    von der Bauaufsicht geforderte Absteckung zur Bauausführung (Feinabsteckung)
  • Kontrollvermessung baulicher Anlagen
    vermessungstechnische Kontrolle der ordnungsgemäßen Errichtung baulicher Anlagen hinsichtlich der Lage und der Höhe,  gegebenenfalls mit Erstellung eines Attestes
  • Bescheinigungen
    Lage- und Höhenattest
  • Kontrollvermessung baurechtlicher Linien

Hoheitliche Leistungen werden nach der geltenden ÖbVI-Vergütungsordnung abgerechnet.

 

öffentlich rechtliche Vermessung