Ausblick

  • Deregulierung - Verantwortung

Durch die vom Staat propagierte Deregulierung im Bau- und Planungsrecht zieht sich die Verwaltung zunehmend aus der Überwachung der bau- und planungsrechtlichen Vorschriften zurück. Mit der Absenkung der Standards und der staatlichen Kontrolle kommt dem Bauherrn sowie den beteiligten Fachingenieuren damit eine erhöhte Eigenverantwortung zu.

  • Geoinformationssysteme (GIS)

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) beurkundet nach wie vor Tatsachen an Grund und Boden. Die Eigentumssicherung bleibt das Fundament. Darüber hinaus kann der ÖbVI aufgrund seiner Tätigkeit diese Geodaten mit eindeutigem und genauem Bezug zu Eigentumsgrenzen, aber auch für Planer, Architekten, Notare und andere Disziplinen liefern. Geoinformationssysteme (GIS) mit verlässlichem Grenzbezug für verschiedenste Anwendungen sind das Ziel.

  • Beratung im Bau- und Planungsrecht

Die Bauordnung Berlin als baurechtliches Landesrecht sowie das Planungsrecht in Form des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung als Bundesrecht sind Grundlage des Bauens in Berlin. Welche Art der Bebauung ist zulässig ? Welches Maß der Nutzung ist zulässig (GRZ /GFZ) ? Wie wird die GFZ im jeweiligen Fall berechnet ? Ist das geplante Dachgeschoss ein Vollgeschoss ? Welche Abstandsflächen ergeben sich? Hier gibt es Unsicherheiten bei Architekten, die das Baurecht verschiedener Bundesländer anwenden müssen. Als ÖbVI in Berlin haben wir uns auf Fragen des Bau- und Planungsrechts spezialisiert.

Gerne stehen wir für eine Beratung zur Verfügung. Fragen Sie uns !